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Optioment – der größte Bitcoin-Betrug aller Zeiten

Was ist zu tun?

Derzeit zeigt sich, insbesondere im Hinblick auf die nunmehr von der FMA am 31.01.2018 an die Staatsanwaltschaft Wien übermittelte Strafanzeige, dass eine große Anzahl an Geschädigten offensichtlich jedenfalls strafrechtlich im Rahmen einer weiteren Sammelstrafanzeige zu vertreten ist.

Je größer die Gruppe der Geschädigten ist, die gemeinschaftlich vorgeht, desto größer sind nach unserem Dafürhalten auch die Chancen einer Anspruchsdurchsetzung.

Wir bereiten derzeit folgende Maßnahmen vor:

  1. Zivilrechtliche Ansprüche gegen Optioment, respektive den in Österreich bekannten Hintermännern.
  2. Strafanzeige gegen Optioment, respektive den in Österreich bekannten Hintermännern.
  3. Ansprüche gegenüber der Republik Österreich (Finanzmarktaufsicht)
  4. Privatbeteiligtenanschluss in sämtlichen einzuleitenden Strafverfahren.

Alle Ansprüche werden derzeit geprüft. Die obige Liste ist daher jedenfalls noch zu ergänzen.

Unsere Vertretung

Derzeit ist eine Garantie der Rückzahlung des von Ihnen eingesetzten Kapitals naturgemäß nicht möglich. Wir bemühen uns aber, durch die von uns zu setzenden und bereits gesetzten Schritte für Sie die besten Voraussetzungen zu schaffen, dass allenfalls eine Rückführung des eingesetzten Kapitals bestenfalls durchsetzbar wird.

Dabei spielt uns jedenfalls in die Karten, dass wir eine große Anzahl von Geschädigten vertreten und darüber hinaus bereits im Hinblick auf unsere Vertretungstätigkeit in früheren Anlegerentschädigungscausen (AvW, Hans Linz-Geschädigte) Fachwissen einbringen können.

Sollten Sie durch unsere Kanzlei vertreten werden wollen, so ist die als PDF-Formular unserer Internetseite abrufbare Vollmacht sowie das Datenblatt in allen Punkten ausgefüllt und unterfertigt an uns zu retournieren.

Insbesondere sind genaue Angaben zu den von Ihnen investierten Geldbeträgen und Bitcoin-Ankäufen über die Firma Optioment von entscheidender Bedeutung.

Derzeit sind im Hinblick auf die noch laufenden und erst begonnenen Ermittlungstätigkeiten der Strafbehörden Anspruchsgegner nicht in ihrer vollständigen Anzahl und Person fassbar.

Derzeit werden von uns aber ausdrücklich keine Anspruchsstellungen von Optioment-Geschädigten gegen unmittelbare Berater, Vermittler etc. vorgenommen.

Hierbei handelt es sich um völlig unterschiedlich zu beurteilende Beratungssituationen und allenfalls Haftungen.

Wenn Ihrerseits ein individuelles Vorgehen gegen solche Berater oder Vermittler gewünscht ist, so müssten Sie diesbezüglich explizit eine dementsprechende weitere Beauftragung nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung und einem ausführlichen mündlichen Beratungsgespräch an uns erteilen.

Im Hinblick auf die Individualität der eben beschriebenen Ansprüche bezieht sich unsere Tätigkeit auf gesammeltes Vorgehen und halten wir ausdrücklich fest, dass wir die Haftung für ein allenfalls nicht erfolgtes Vorgehen gegen Berater und Vermittler für uns ausschließen.

Wir werden im Rahmen der auf dieser Website abrufbaren Vollmacht, sowie der ergänzenden Information tätig und haften - soweit gesetzlich zulässig - auf die im konkreten Schadensfall vom Haftpflichtversicherer zu leistende gesetzliche Versicherungssumme beschränkt - wobei dieser Haftungshöchstbetrag gemäß § 21a RAO in der geltenden Fassung bei Vorhandensein mehrerer konkurrierender geschädigter Mandanten auf jeden einzelnen Geschädigten nach dem Verhältnis der betraglichen Höhe der Ansprüche zu kürzen ist.

Eine Haftung Dritten gegenüber wird ausgeschlossen.

Wir haften darüber hinaus lediglich für grobes Verschulden und Vorsatz - eine dementsprechende Haftungsbeschränkung gilt explizit als vereinbart.

Unsere Kosten

Wir vereinbaren ein gestaffeltes Pauschalhonorar, welches sämtliche Leistungen, die nachstehend explizit angeführt werden, sowie gerichtliche / außergerichtliche Vertretungstätigkeiten für das Jahr 2018 mit Ausnahme der noch anzuführenden, allenfalls durch Ihren Rechtsschutzversicherer zu leistenden Honorarbeträge oder das vereinbarte Erfolgshonorar betreffend, umfasst.

Wir führen für Sie zunächst nachstehende anwaltliche Vertretungstätigkeit durch:

  1. Erfassen von Anspruchsgrundlagen sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach für jeden einzelnen Mandanten.
  2. Konzeption einer dementsprechenden Sachverhaltsdarstellung, sowie Privatbeteiligtenanschluss gegen die in Österreich Verantwortlichen.
  3. Außergerichtliche Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche gegen die einzelnen Verantwortlichen.
  4. Für den Fall einer Insolvenzeröffnung: Anmeldung der Forderung im Insolvenzverfahren.

Nachstehendes Honorar gilt ohne Bestehen einer Rechtsschutzversicherung als vereinbart:

Investitionssumme insgesamt bis € 10.000,00
Honorar brutto ohne Barauslagen: € 500,00

Investitionssumme insgesamt ab € 10.000,00
Honorar brutto ohne Barauslagen: € 1.000,00

Unsere Vertretungstätigkeit beginnt nach Einzahlung des für Sie im Hinblick auf die veranlagte Investition vereinbarten Honorarpauschalbetrages auf unser Konto bei der Volksbank Steiermark, lautend auf

Hämmerle & Hämmerle GmbH
IBAN: AT84 2081 5000 4535 8637

wobei hier Name und Adresse bei der Einzahlung, sowie der Investitionsbetrag exakt zu beziffern sind.

Wir behalten uns vor, Barauslagen, die von uns derzeit noch nicht abschätzbar sind, die für gerichtliche Eingaben, Korrespondenz oder einer Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren entstehen, zusätzlich abzurechnen; hierbei handelt es sich aber um kleinere Beträge.

Ausdrücklich gilt vereinbart, dass für den Fall, dass keine Einbringlichmachung von Kapital, respektive Refundierung der von Ihnen geleisteten Investitionen möglich ist, keinerlei weitere Kosten zur Verrechnung gelangen; dies mit Ausnahme der oben erwähnten geringfügigen Barauslagen.

Für den Fall der Einbringlichmachung von Kapital im Rahmen unserer Vertretung gilt ein angemessenes zusätzliches Erfolgshonorar als vereinbart und wird Ihnen dieses in Rechnung gestellt.

Wir halten fest, dass wir für Sie Rechtsschutzdeckungsanfrage durchführen würden, wobei hier jedenfalls die Sparten Vertragsrechtsschutz und Schadenersatzrechtsschutz im Privatbereich versichert sein müssen.

Wir sind Vertragspartner sämtlicher österreichischen Rechtsschutzversicherer.

Unsererseits wird diesbezüglich lediglich der Versicherung mitgeteilt, dass eine Vertretungstätigkeit übernommen wurde und geben wir persönliche Daten bekannt.

Sämtliche Unterlagen, die Ihnen allenfalls vorliegen, respektive welche für die Abwicklung der Causa im Hinblick auf die Rechtsschutzdeckungsprüfung erforderlich sind, wären diesbezüglich selbst von Ihnen an den Rechtsschutzversicherer zu übermitteln.

In welchem Ausmaß und Umfang Versicherungsdeckung gegeben ist, ist von uns nicht weiter zu überprüfen.

Für den Fall der Bestätigung der Rechtsschutzdeckung für eine der von uns durchgeführen Leistungen sind damit naturgemäß sämtliche außergerichtlichen Kosten durch den Rechtsschutzversicherer gedeckt.

Derzeit wird vorerst außergerichtlich verteten; für eine gerichtliche / zivilgerichtliche klagsweise Durchsetzung von gesammelten Ansprüchen besteht derzeit noch kein angemessener Ermittlungsstand.

Wir werden Sie diesbezüglich informieren.